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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (NACHFOLGEND AVRB GENANNT)

Diese AVRB gelten für Reisen, welche die Retail Plus GmbH in Zug durchführt:

1. Vertragsgegenstand

Die Retail Plus GmbH veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns, bei der Buchung einer Retail Plus Reise:
– Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen gemäß Reisebeschreibung zu organisieren,
– Ihnen die vereinbarte bzw. gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
– alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen gemäß Reisebeschreibung anbieten.
Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab dem separat vereinbarten Flughafen gelten. Wir verweisen auf die jeweiligen Reiseprogramme. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Allgemeines zum Reisevertrag

Vertragsabschluss

Mit Ihrer Buchung (Offerte) bei Retail Plus GmbH anerkennen Sie die vorliegenden AVRB ausdrücklich als verbindlich an. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Retail Plus GmbH kommt erst mit unserer Reisebestätigung (Annahme) zustande.

Weitere Reiseteilnehmende

Bei Anmeldung weiterer Reiseteilnehmenden durch Sie werden diese Personen in den Vertrag mit Ihnen mit aufgenommen. Auf Wunsch stellen wir für die weiteren Teilnehmenden separate Reisedokumente aus. Für das Einhalten und Erfüllen der Vertrags-Pflichten inklusive Bezahlung des Reisepreises der weiteren Teilnehmen haften Sie solidarisch mit. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.

Reisevermittlung

Für Reisearrangements, Einzelleistungen oder Dienstleistungen Dritter, welche Ihnen von Retail Plus lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Insbesondere gelten bei allen von Retail Plus vermittelten Flug-, Zug- und Schiffreisen die AGB dieser Transportunternehmen als Veranstalter. Retail Plus ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden AVRB berufen.

Reise-Informationen

Aktuelle Reiseinformationen wie Einreise- und Impfbestimmungen etc. finden Sie unter http://www.eda.admin.ch/reisehinweise. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Für von Ihnen nicht erfüllte Einreisevoraussetzungen übernehmen wir keine Haftung.
Retail Plus GmbH informiert Sie im Übrigen in den Reiseunterlagen über die für Ihre Reise relevanten Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Reisepreise

Die Preise für die Reiseleistungen verstehen sich (wo nicht speziell anderes erwähnt wird) pro erwachsene Person in Schweizer Franken oder in Euro bei Unterkunft im Doppelzimmer. Sofern für Einzelpersonen im Doppelzimmer ein Aufpreis anfällt, ist der Mehrpreis in der Reisebeschreibung ersichtlich. Die Währung ist in der Reisebeschreibung (Flyer oder Werbeanzeige) explizit angegeben.

Buchungsgebühren/Zuschläge

Allfällige Buchungsgebühren und Zuschläge ersehen Sie aus der jeweiligen Reisebeschreibung (Flyer oder Werbeanzeige).

Buchungs- und Reisegebühren

Retail Plus GmbH gibt in ihren Reiseausschreibungen (Flyer oder Werbeanzeige) den aktuell geltenden Reisepreis bekannt, inklusive Buchungs- und andere einschlägige Gebühren und Taxen (Einreise, Flughäfen, Treibstoff etc.).

Zahlungsbedingungen

Mit Ihrer Reisebuchung verpflichten Sie sich zur Bezahlung des Reisepreises gemäss den nachfolgenden Konditionen.
– Der gesamte Rechnungsbetrag ist nach der Bestätigung der Reise innert 10 Tagen fällig. Buchungen 44 Tage bis 1 Tag vor Abreise sind sofort zahlbar.
Die vorerwähnten Zahlungstermine sind Verfalltage. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne weitere Mahnung im Verzug. Retail Plus ist berechtigt, ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann Retail Plus bei nicht Bezahlung die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von Retail Plus bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Bei Ratenzahlung – zulässig nur nach besonderer Vereinbarung mit Retail Plus GmbH – kann ein Zuschlag von 5% auf den Gesamtpreis der Reise erhoben werden.

Preisänderungen

Es gibt Fälle, in welchen die angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:
– nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
– Wechselkursänderungen
– ausserordentliche Preiserhöhungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels)
– plausibel erklärbare Fehler in den Angeboten.
Falls Retail Plus Preiserhöhungen aus den oben aufgeführten Gründen vornehmen muss, wird diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt geben. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von Retail Plus alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet.

4. Annullierung der vereinbarten Reise

Allgemeine Regeln

Eine bei uns gebuchte Gruppenreise mit Mindestteilnehmerzahl kann nicht storniert werden bzw. es fallen auch bei Nichtantritt die gesamten vereinbarten Reisepreis-Kosten zu Ihren Lasten an. Für die Teilnahme durch Ersatzpersonen gilt der entsprechende Unterpunkt hier nachfolgend. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung (vgl. auch entsprechenden Unterpunkt hier nachfolgend).
Im Übrigen gilt, falls Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können, das Folgende:

Bearbeitungsgebühren bei Änderung und Umbuchungen

Für Änderungen erheben wir, neben den entstehenden Kosten für die Leistungsträger, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Person, max. CHF 200 pro Auftrag. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf die Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine/E-Tickets. Allfällige Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Ausnahmen

Beachten Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
Leistungen von Dritten (Retail Plus als Vermittler): Es gelten die Reise- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

Flugtickets und Pauschalreisen mit Linienflügen
Wir machen Sie auf die sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedingungen aufmerksam, die je nach Airline und Tarifklasse unmittelbar nach der Buchung bis zu 100% betragen können. Wir berechnen Ihnen die von der Fluggesellschaft erhobenen Kosten, jedoch mindestens die unter «Bearbeitungsgebühren bei Änderung und Umbuchungen» genannten Kosten. Wird der Flug nicht angetreten (No-Show), wird grundsätzlich nichts zurückerstattet.

Reisen in Verbindung mit Schiffen und Booten
Es gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Reederei. Eintrittskarten, Transportbillette (Metrokarten usw.) 100% ab Buchung.

Bearbeitungsgebühren

Für Änderungen, welche ausnahmsweise nicht die Kostenfolgen gemäss dem Unterpunkt «Bearbeitungsgebühren bei Änderung und Umbuchungen» haben, erheben wir in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Person, max. CHF 200 pro Auftrag.

Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt Retail Plus lediglich die Änderungsgebühr. Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig unter folgenden Voraussetzungen:
– Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
– Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
– Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften gegenüber Retail Plus solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

5. Haftung

Im Allgemeinen

Die Retail Plus GmbH haftet als Veranstalter für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Jedwelcher von Ihnen beanstandete Reisemangel muss unverzüglich der Ihnen bekannt gegebenen Kontaktperson des Veranstalters mitgeteilt werden (vgl. auch Ziffern 6.2/3 ARVB). Bei Verletzung dieser Pflicht können wir die erforderlichen Ersatzmassnahmen nicht gewährleisten und übernehmen keine Haftung für etwaige dadurch verursachte Schäden.
Wir vergüten Ihnen bei rechtzeitiger Mängelrüge den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung bleibt jedoch bei Sachschaden beschränkt auf die doppelte Höhe des Reisepreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Retail Plus nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche Retail Plus nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktperson vor Ort. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft und der Abfahrt des letzten Zugs/Busses weniger als 120 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zugs/Busses nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zu Ihrem Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch bei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. Retail Plus haftet in keinem Fall für Lohnausfälle o.ä.

Unfälle, Erkrankungen, Schwangerschaft oder Behinderung

Retail Plus haftet als Veranstalter für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch Retail Plus oder durch ein von Retail Plus beauftragtes Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Retail Plus abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Bedingungen und Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Solche Ansprüche sind direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehende Haftung von Retail Plus ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaft oder Behinderung (wie Rollstuhl-Abhängigkeit) sind Sie verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungen der Fluggesellschaft oder Reederei zu erkundigen. Wird Ihnen der Transport infolge Schwangerschaft oder Behinderung verweigert, wird jede Haftung abgelehnt.

Sachschäden

Retail Plus haftet für den Schaden am Reisegepäck, soweit dieser von Retail Plus oder einem von Retail Plus beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an Retail Plus abtreten. Die Entschädigung bleibt beschränkt auf maximal die doppelte Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungs- ansprüche auf die Bedingungen und Summen beschränkt, die sich aus den anwendbareninternationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

Retail Plus übernimmt keine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen.

Besondere Veranstaltungen

Ausserhalb unserer Reiseleistungen können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.

Haftung für vermittelte Leistungen

Retail Plus lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen des Dienstleistungserbringers.

6. Schwierigkeiten während der Reise

Probleme vor Ort

Entsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich der Kontaktperson vor Ort bekanntzugeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Kontaktperson vor Ort eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die Kontaktperson vor Ort ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

Ersatzlösung innert 48 Stunden

Sofern die Kontaktperson vor Ort nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, müssen Sie den Pikettdienst in der Schweiz kontaktieren, um eine angemessene Lösung zu finden. Die Pikettnummer finden Sie in den Reisedokumenten. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch Retail Plus ersetzt, jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Retail Plus und gegen Originalbeleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der Kontaktperson vor Ort eine entsprechende Bestätigung darüber einholen, dass Sie reklamiert haben und was die Gründe für die Reklamation waren.

Schriftliche Beanstandung

Ihre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Kontaktperson vor Ort senden Sie der Retail Plus GmbH, Grienbachstrasse 17, CH-6300 Zug, Schweiz innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr. Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche.

7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Retail Plus den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen.

8. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Retail Plus

Programmänderung, Abbruch oder Nichtdurchführung der Reise

Retail Plus behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flug- zeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Retail Plus bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls Retail Plus gezwungen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und kriegerische Ereignisse am Reiseort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Streiks, verspätete Eröffnungen von Hotels usw.), abzusagen, ist Retail Plus be- müht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist Retail Plus befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung, die von Retail Plus bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen

Muss Retail Plus eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Retail Plus eine Rückvergütung.
Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages aus einem unter Ziffer 8 bzw. 3 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Überbuchungsprobleme

Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 8 weiterbelasten bzw. rückerstatten.

Unterbeteiligung

Für einige von uns offerierten Pauschalreisen/Rundreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer solchen Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die Retail Plus vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen angebotenen Leistungen zwingen, kann Retail Plus die Reise bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten für bereits ausgestellte Flugtickets werden nicht übernommen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Sammlung, Weitergabe und Verwendung von Informationen

Bei Retail Plus können Sie sich sicher fühlen. Retail Plus hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht. Bei der Buchung einer Reise werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reise- route/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen usw. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Mit der Buchung bestätigen Sie die Richtigkeit der angegebenen Daten. Ihre Daten werden zur Erbringung unserer Dienstleistung bearbeitet und – soweit nötig – zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte weitergeleitet.

Besonderes bei Flugreisen

Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen Retail Plus bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)»-Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/ Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.

10. Reiseversicherung

Annullierungskostenversicherung oder Kombi-Paket

Wir empfehlen Ihnen dringend bei der Buchung den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung oder eines Kombi-Paketes abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben. Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen aufmerksam durch und wenden Sie sich bei Fragen direkt an die Versicherung. Retail Plus ist nur Vermittlerin der Versicherung und schliesst jegliche Haftung aus.

Zusätzliche Versicherungen

Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Retail Plus für einen zusätzlichen, individuellen Versicherungsschutz zu sorgen.

Ombudsman

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Retail Plus sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns eine faire und ausgewogene Einigung an. Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsmander Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, Schweiz
+41 (0) 44 485 45 35
www.ombudsman-touristik.ch
info@ombudsman-touristik.ch

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, die wir weder gemeinsam noch durch den Ombudsman vermittelt lösen können, steht Ihnen das Gericht am Sitz der Retail Plus GmbH zur Verfügung – seine Adresse lautet: Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6003 Zug, Schweiz

Stand: April 2014

Retail Plus GmbH
Grienbachstrasse 17
CH-6300 Zug
Tel.: +41 (0) 41 710 13 62
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