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Einreisebestimmungen USA

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja, Visum erforderlich

Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen

Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen

Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.
Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.

US Visa Waiver Programm
Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

  • im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
  • Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

  • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
  • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
  • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
  • eine Forschungsarbeit durchführen,
  • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
  • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z. B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
  • keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.

Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt («admitted until xx-xx-xx». Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‹3-10› ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.

Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namen
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o. a. ESTA-Webseite)

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.

Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten.

Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung https://esta.cbp.dhs.gov direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben.

Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten link. Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin: https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/

Weitere Hinweise

Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin:

https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security wenden. Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“ unter www.dhs.gov/trip eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov.

Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist dies Pflicht.

Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.